Frauenhaus

Zuflucht vor Misshandlung

  1. Bin ich von Häuslicher Gewalt betroffen? 
  2. Ist das Frauenhaus die passende Einrichtung? 
  3. Wie kann ich Kontakt aufnehmen zum Frauenhaus? 
  4. Wie soll ich mir das Haus vorstellen? 
  5. Wie läuft eine Aufnahme ab? 
  6. Wie muss ich mir die ersten Tage im Frauenhaus vorstellen? 
  7. Wie lange kann ich im Frauenhaus wohnen? 
  8. Was ist, wenn ich nicht ins Frauenhaus will, aber trotzdem Hilfe brauche? 
  9. Was ist mit meinen Kindern?

 

1. Bin ich von Häuslicher Gewalt betroffen?

Es gibt verschiedenste Formen von Häuslicher Gewalt. Nicht nur physische und sexuelle Gewalt darf hier berücksichtigt werden, sondern auch psychische, emotionale oder ökonomische Gewalt.

PHYSISCHE GEWALT
Stoßen, Schlagen, Würgen, Fesseln, mit Gegenständen werden, Schlaf- und Essensentzug
PSYCHISCHE GEWALT
Beleidigungen, Beschimpfungen, Einschüchterungen, Drohungen, Einsperren, permanente Kontrolle
SEXUELLE GEWALT
Vergewaltigung, Zwang zu sexuellen Handlungen, sexuelle Angriffe, als Sexobjekt missbraucht werden 
SOZIALE GEWALT                         
Kontaktverbote, Kinder als Druckmittel benutzen, die Frau wie eine Bedienstete behandeln, anderen Personen gegenüber schlecht machen
EMOTIONALE GEWALT   
Herabwürdigung, Ablehnung, Verunsicherung, Abwertung
ÖKONOMISCHE GEWALT
Arbeitsverbot/Zwang zur Arbeit, um Geld betteln lassen, Geld verweigern

Wie der Name Häusliche Gewalt schon sagt, findet diese Gewalt Zuhause, in den eigenen vier Wänden statt. Ausgeübt vom Partner oder Ehemann, von den Eltern oder Schwiegereltern, Geschwistern, sonstigen Familienangehörigen oder Mitbewohnern.
Häusliche Gewalt bedeutet für Betroffene, dass sie sich im eigenen Zuhause nicht mehr sicher fühlen. Diese Gewalt kann auch (nur) gegen die Kinder gerichtet sein.

2. Ist das Frauenhaus die passende Einrichtung?

Das Frauenhaus ist eine Zufluchtsstätte für Frauen aller Nationalitäten ab 18 Jahren, mit oder ohne Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind und bietet ihnen Schutz und eine Unterkunft. Wenn die Situation zu Hause unerträglich ist und Sie sich (und Ihre Kinder) in Sicherheit bringen wollen, können Sie sich an uns wenden.
Jedoch können wir akut psychisch kranke, obdachlose oder suchtmittelabhängige Frauen nicht aufnehmen. Wir vermitteln aber gerne an zuständige Fachdienste weiter.

 

3. Wie kann ich Kontakt aufnehmen zum Frauenhaus?

Die Adresse des Frauenhauses ist anonym und wird aus Sicherheitsgründen an niemanden weitergegeben. Man kann uns aber Tag und Nacht, auch an Sonn- und Feiertagen, telefonisch unter 0981/95959 erreichen. 
Am Telefon erfolgen, nach einer kurzen Berichterstattung, die ersten Beratungsansätze. Es wird abgeklärt, ob Sie ins Frauenhaus aufgenommen werden können und wollen. Oder ob wir Ihnen mit einem ausführlichen, ambulanten Beratungsgespräch weiterhelfen können; dies kann auch anonym erfolgen. Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht.

 

4. Wie soll ich mir das Haus vorstellen?

Das Frauenhaus verfügt über 11 Zimmer für Frauen und ihre Kinder. Diese sind mit Betten, Schrank, Tisch, Stühle, Regale und Waschgelegenheit ausgestattet. In jedem Stockwerk befinden sich  zur gemeinschaftlichen Nutzung Toiletten, ein Badezimmer mit Badewanne und Dusche, eine Küche mit ausreichenden Kochutensilien und ein Esszimmer. Zudem gibt es ein Wohnzimmer, das von den Frauen zusammen genutzt werden kann.
Im Erdgeschoss sind die Büros der Sozialpädagoginnen und Erzieherinnen, ein Beratungszimmer, ein Spielzimmer mit Werkraum und ein Waschraum mit Waschmaschinen und Trockner.

Zum Frauenhaus gehören außerdem ein geschützter Garten mit Spielmöglichkeiten für die Kinder, einem Raucherbereich für die Frauen und einer Kleiderkammer, wo die Bewohnerinnen gebrauchte Kleidung für sich und ihre Kinder bekommen können.

Die Bewohnerinnen des Frauenhauses kümmern sich selbstverantwortlich um alltägliche Erledigungen wie Einkaufen oder Kochen und übernehmen verschiedene Putzdienste.

    

 

5. Wie läuft eine Aufnahme ab?

Eine Aufnahme ins Frauenhaus ist jeden Tag rund um die Uhr möglich und erfolgt schnell und unbürokratisch. Wenn Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung gesetzt haben, klären wir, ob eine Aufnahme in unser Frauenhaus möglich ist. Wenn dies der Fall ist, machen wir einen geeigneten Treffpunkt in Ansbach aus, an dem wir Sie abholen und zum Frauenhaus bringen.

Wenn es Ihnen möglich ist, sollten Sie Folgendes mitbringen:

  • Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • Krankenversichertenkarte
  • Persönliche Dinge (Medikamente, Kleidung, …)
  • Geld
  • Heiratsurkunde / Geburtsurkunde
  • Sozialversicherungsausweis
  • Unterlagen der Agentur für Arbeit/Jobcenter

Für die Kinder

  • Personalausweis / Reisepass
  • Krankenversichertenkarte
  • Impfpässe / Untersuchungshefte
  • Lieblingsspielzeug
  • Schulsachen
  • Geburtsurkunde

Unmittelbar nach der Ankunft im Frauenhaus erfolgt das Aufnahmegespräch. Wir nehmen Ihre persönlichen Daten auf und besprechen mit Ihnen Verschiedenes, u. a. die Hausordnung. 
Nach einem Rundgang im Frauenhaus beziehen Sie Ihr neues Zimmer.

 

6. Wie muss ich mir die ersten Tage im Frauenhaus vorstellen?

Die ersten Tage sind meist bestimmt von Behördengängen. Ihre finanzielle und rechtliche Situation muss abgeklärt werden, auch wegen den Unterkunftskosten im Frauenhaus.
Regelmäßig finden Beratungsgespräche mit einer Sozialpädagogin statt. 
Zudem werden Sie in unserem Frauenhaus auf Frauen aus unterschiedlichsten Kultur- und Lebenskreisen treffen, mit denen Sie die nächste Zeit zusammen leben werden. Deshalb ist die Eingewöhnungsphase geprägt von gegenseitigem Austausch und Kennenlernen.

 

7. Wie lange kann ich im Frauenhaus wohnen?

Generell stellt das Frauenhaus eine vorübergehende Wohnmöglichkeit als Schutz vor Häuslicher Gewalt dar. Deshalb wird der Aufenthalt von unserer Seite auf ein halbes Jahr begrenzt.
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer ist circa ein Monat, wobei es große individuelle Unterschiede gibt. Manche Frauen ziehen schnell wieder aus, andere Bewohnerinnen brauchen mehr Zeit um sich ein neues, eigenes Leben aufzubauen.

 

8. Was ist, wenn ich nicht ins Frauenhaus will, aber trotzdem Hilfe brauche?

Dann bieten wir Ihnen ambulante Beratung an. Wir geben Ihnen Hilfestellung Ihre eigene Lebenssituation (und die Ihrer Kinder) zu reflektieren und Alternativen zur weiteren Lebensgestaltung zu finden und zu überdenken. Hierbei können Sie sich auch nochmals ausführlich über das Leben im Frauenhaus informieren. Es werden mit Ihnen Möglichkeiten durchgesprochen, zukünftig bedrohliche Situationen abzuwenden und Gewalt nicht länger zu erdulden. Sie können Ihre Gewalterfahrung thematisieren und bekommen Informationen zu rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Hilfen. 
Die ambulante Beratung ist kostenfrei und vertraulich, auf Wunsch auch anonym und findet außerhalb des Frauenhauses statt. Der Gesprächstermin wird über das Frauenhaustelefon
0981-95959 vereinbart.

 

9. Was ist mit meinen Kindern?

Ihre Kinder können mit aufgenommen werden. Sie gelten als schwächstes Glied in der Misshandlungskette. Sie erhalten im Frauenhaus qualifizierte Begleitung durch die Erzieherinnen. Das Kinderzimmer bietet eine angstfreie Atmosphäre zum ungestörten Spielen, basteln, sich erholen und Spaß haben. Dabei wird auf die Bedürfnisse der Kinder eingegangen. Den Müttern wird Unterstützung bei schulischen Angelegenheiten angeboten. 
Ein Ziel der Arbeit ist auch das Aufarbeiten von Entwicklungsrückständen. Ebenso beraten und unterstützen die Erzieherinnen in Erziehungsfragen, Ernährung, Gesundheit und geben Beschäftigungstipps.