1. Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Definition
Die Vorsorgevollmacht, ist eine Vollmacht, in der der geschäftsfähige Vollmachtgeber eine oder mehrere Personen bevollmächtigt, für den Fall, dass er selbst nicht dazu in der Lage ist, Willenserklärungen in seinem Namen abzugeben. Der Bevollmächtigte kann dann für die betroffene Person rechtsverbindlich handeln.
Durch die Erstellung einer Vorsorgevollmacht wird in den meisten Fällen vermieden, dass das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellt.
Das Betreuungsgericht kann nur einen Betreuer bestellen, wenn die Verfügungen in der Vorsorgevollmacht für die Belange und das Wohl des Betroffenen nicht ausreichen, wenn der Bevollmächtigte verhindert ist oder zur Kontrolle, wenn Zweifel aufkommen, dass der Bevollmächtigte zum Wohl des Betroffenen handelt.
Form
Die Vorsorgevollmacht ist generell an keine bestimmte Form gebunden, d.h. sie könnte auch mündlich abgegeben werden, jedoch aus Beweiszwecken ist eine schriftliche Abfassung dringend zu empfehlen. Die Vollmacht muss mit Ort, Datum und eigenhändiger Unterschrift versehen sein. Es ist jederzeit möglich, die Verfügung formlos zu widerrufen. Um die Aktualität zu wahren ist es ratsam in bestimmten Zeitabständen (z.B. jährlich) eine Erneuerung bzw. Bestätigung der Verfügung durchzuführen, diese ist ebenfalls mit Ort, Datum und Unterschrift zu versehen.
Umfang
Die Vorsorgevollmacht kann in Form einer Generalvollmacht erteilt werden oder sich auf einzelne Aufgabenbereiche beschränken. Eine umfassende Vorsorgevollmacht sollte folgende Aufgabenbereiche abdecken:
- Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit
- Vermögenssorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Wohnungsangelegenheiten
- Post- und Fernmeldeverkehr
- Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden
- Vertretung vor Gericht
Keine Kontrolle
Im Gegensatz zu Betreuern unterliegt der Bevollmächtigte keiner gerichtlichen Kontrolle durch das Betreuungsgericht. Daher sollte man eine Vorsorgevollmacht nur einer Person erteilen, welcher man uneingeschränkt vertraut.
Beglaubigung
Mit der Beglaubigung der Vorsorgevollmacht bestätigt ein Notar oder eine Betreuungsbehörde, dass der Verfasser seine Unterschrift auch tatsächlich eigenhändig geleistet hat.
Beurkundung
Mit der Beurkundung stellt der Notar die Geschäftsfähigkeit bei Abfassung der Vorsorgevollmacht fest und klärt den Verfasser über die Tragweite seiner Vorsorgevollmacht auf.
Eine notarielle Beurkundung ist in folgenden Fällen zwingend erforderlich:
- Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder Immobilien
- Handels- und gesellschaftsrechtliche Geschäfte, z.B. Verkauf von Unternehmen, Änderung der Rechtsform
- Ausschlagung von Erbschaften
- Abschluss von Verbraucherdarlehensverträgen, insbesondere mit Kreditinstituten.
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