Bei Erwachsenen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können, findet das Betreuungsgesetz Anwendung.
In den Fällen, in denen sich kein geeigneter ehrenamtlicher Betreuer finden lässt, bestellt das zuständige Vormundschaftsgericht eine Person, die die Betreuung berufsmäßig übernimmt. Unser Verband ist als Betreuungsverein anerkannt. So können wir beraten bei
- Vermögensvorsorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Gesundheitsfürsorge
- Wohnungsangelegenheiten
- Vertretung gegenüber Behörden
Weitere gesetzliche Aufgaben sind in der so genannten Querschnittsarbeit:
- Gewinnung, Einführung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuern
- Beratung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer und Bevollmächtigter
- Informationen über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung